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Drohnenversicherung

Wo sich Unfälle nicht vermeiden lassen, deckt eine Drohnenversicherung zumindest die Haftungsschäden ab

Drohnenversicherung für Schäden bei Anderen

Eine Drohnenversicherung, die in der Regel nur einen geringen Eigenanteil vorsieht, reguliert mögliche Haftpflichtschäden. Die lassen sich nicht immer vermeiden.

Ein Team des NDR, das auf Ellesmere Island im arktischen Kanada einen Tierfilm über Polarwölfe drehte, setzte eine Drohne ein und filmte deren Einsatz vom Boden aus. So dokumentierten sie, wie selbst von dem professionellen Gerät sich ein Rotorblatt löste und die Drohne unmittelbar zum Absturz brachte. Sie krachte aus etwa 50 m Höhe auf den Boden. Die Drohne war hinüber, zu Schaden kam in dem unbewohnten Gebiet niemand.

So ein Absturz könnte bei uns im dicht besiedelten Deutschland fatale Folgen haben. Autos, Glasflächen oder sogar Menschen könnten getroffen werden.

Der Halter von Drohnen haftet für alle Gefahren, die von seiner Drohne ausgehen können.

Das könnte auch die Selbstentzündung der Batterie sein, etwa beim Transport. Man spricht hier von Gefährdungshaftung. Der Gesetzgeber verlangt entsprechend eine Versicherung jeder möglichen Gefährdung durch das Fluggerät. Daher müssen sowohl selbst verschuldete Schäden versichert werden, als auch solche, an denen der Halter keine Schuld trägt. Das wäre, wenn etwa der Halter die Benutzung der Drohne nicht genehmigt hatte, also z. B. nach einem Diebstahl.

Die Gesetzeslage in Kurzform:

§ 33 LuftVG: Dieses Gesetz regelt die Haftung des Halters eines Luftfahrzeugs

§ 43 LuftVG, Satz 2: Diese Regelung verpflichtet den Halter eines Luftfahrzeugs, eine geeignete Haftpflichtversicherung abzuschließen.

§ 102 LuftVZO, Satz 1: Der Haftpflichtversicherungsvertrag muss alle sich für den Halter ergebenden Haftungsschäden decken.

§ 106 LuftVZO, Satz 2: Eine geeignete Versicherungsbestätigung muss mitgeführt werden

§ 108 LuftVZO, Abs.1, Nummer 5e: Wer keine geeignete Versicherungsbestätigung mitführt, handelt ordnungswidrig.

Eine bestehende private Haftpflichtversicherung würde ausreichen, wenn die Versicherung eine Bestätigung nach § 106 LuftVZO ausstellt. Das sollte man als Erstes erfragen. Selbst dann muss man aber mit der Einschränkung leben, dass eben nur die eigene Drohne versichert ist und die im Zweifelsfalle nur in Deutschland. Benutzt man eine geliehene Drohne, besteht kein Versicherungsschutz. Eine spezielle Drohnenversicherung hat also Vorteile.

Insgesamt bietet Haftpflicht-Helden die höchste Deckungssumme bei gleichzeitig den geringsten Einschränkungen. Als versicherte Personen gelten immer die im Haushalt lebenden Familienangehörigen und die Versicherung gilt weltweit. Haftpflicht-Helden ist auch die einzige Versicherung, die ausdrücklich geringe Umsätze z. B. bei Youtube erlaubt, obwohl die Versicherung wie die anderen auch eine rein private Haftpflichtversicherung ist.

Wann ist die Nutzung einer Drohne gewerblich?

Ob geringe oder grössere Umsätze mit der Drohne gemacht werden, etwa auf youtube oder mit Dienstleistungen, dürfte im Schadensfall kaum als Definition ausreichen. Was gewerblich ist und was nicht, liegt im Streitfall im Ermessen des Richters. Allerdings sollte es besser nicht so weit kommen. Du solltest davon ausgehen, dass eine Vermutung der gewerblichen Nutzung schon durch die Absicht des Geldverdienens begründet ist. Das ist auch dann der Fall, wenn du Bilder oder Videos deiner Drohne auf deiner eigenen Webseite veröffentlichst und deine Webseite Werbung enthält.

Die besten Drohnenversicherungen:

Haftpflicht-Helden mit Tarifen für 39,- Euro oder für 72,- Euro, wenn ausser dem Versicherungsnehmer ein Partner oder Familienangehöriger mitversichert werden soll.

getsafe für 38,28 Euro (mit 150 Euro Selbstbeteiligung)

getsafe für 51,36 Euro (ohne Selbstbeteiligung)

Für gewerbliche Piloten bietet R+V eine Drohnen-Haftpflichtversicherung mit einer Deckung von 1,5 Mio Euro zum Preis von 100 Euro plus Versicherungssteuer an, die aber nicht in USA und Kanada gilt. Eine höhere Deckung bis 5 Mio Euro ist gegen einen höheren Beitrag möglich. Versichert ist immer nur ein Kopter.

Haftpflicht-Helden bietet einen gewerblichen Tarif für 126 Euro plus Versicherungssteuer an, der bis 10 Mio Euro absichert und weiter gefasst ist.

Alle diese Versicherungen versichern die geforderte Verschuldungs- und Gefährdungshaftung und können die Bescheinigung nach § 106 LuftVZO ausstellen.

Nicht versicherbar sind Schäden, die durch erhebliche Verstösse gegen Luftfahrtbestimmungen (Fliegen in Sperrzonen, u.a.) entstehen oder vorsätzlich herbeigeführt wurden.

Nicht versichert ist auch der Schaden an der eigenen Drohne. Hier hilft nur eine zusätzliche Kasko-Versicherung. Die sind allerdings so teuer, dass sie sich normalerweise einfach nicht lohnen. Ich habe sie daher nicht weiter geprüft. Wer sich dafür interessiert, findet günstige Anbieter hier

Private Kasko-Versicherung

Gewerbliche Kasko-Versicherung

Eine Vermittlung von Versicherungen durch uns ist nicht möglich. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Es gelten die jeweils aktuellen Tarife der Versicherungen.

Das solltest du als Fernpilot über den Einsatz von Drohnen wissen: Drohnen und Recht

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