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Jedermannsrecht

Die Natur nimmt in den Nordländern einen hohen Stellenwert ein und ist grundsätzlich jedermann zugänglich

Das Jedermannsrecht

Jeder hat wohl schon von dem Jedermannsrecht in Nordeuropa gehört und es im Zweifelsfalle so ausgelegt, dass man überall in der Natur übernachten darf.

Ganz so ist es nicht. Das Jedermannsrecht ist entweder ein Grundrecht oder ein langjähriges Gewohnheitsrecht, das den Menschen den ungehinderten Zutritt zur Natur sichert. Man darf dahin gehen, wo nie ein Auto hinkommt. Es gestattet das Übernachten und Feuer machen und geht damit weit über das Betretungsrecht hinaus, wie wir es in Deutschland für Wälder kennen. Dieses Recht wird beschränkt durch die Gesetze zum Naturschutz und die Strafgesetze, die auch den Schutz von Wohngrundstücken regeln.

Der Gedanke

Traditionell ist das Jedermannsrecht gedacht für Beeren- und Pilzsammler sowie für Wanderer, die mehrtägige Strecken durch die Wälder zu Fuss, mit dem Kanu oder neuerdings auch mit dem Fahrrad zurücklegen. Sie dürfen öffentlichen Grund benutzen, um zu zelten und sich etwas zu essen machen, die Früchte der Natur sammeln und auch fischen. Das ist sogar auf grossen Privatgrundstücken erlaubt, sofern es möglich ist, ausserhalb der Sicht von Wohnhäusern zu bleiben. Dabei darf niemand irgendeinen Nachteil erfahren, und die Gesetze und Regeln, die für alle Menschen in der Natur gelten, müssen beachtet werden. Insbesondere gilt das natürlich für den Schutz der Natur, der ernst genommen wird. In Nationalparks und Naturschutzgebieten ist das Zelten oder das Sammeln von Beeren oder Nüssen nicht erlaubt.

Für Wanderer, die kein eigenes Zelt mitbringen, gibt es in häufig besuchten Gebieten Hütten mit Bett- und Feuerstellen. Diese Hütten sind nur zu Fuss und teilweise mit dem Kanu erreichbar. Sie sind ähnlich wie Schutzhütten in den Bergen. Die Benutzung ist kostenlos. Eine oder zwei Nächte darf man bleiben. Wer als Erster kam muss als Erster gehen, wenn die Hütte voll wird. Es gilt ausnahmslos die Regel, dass absolut kein Müll zurückgelassen wird, auch keine Zigarettenkippe, wohl aber etwas Feuerholz für den Nächsten. Dafür ist bei manchen Hütten sogar eine Axt oder ein Beil deponiert.

Motorisierte Fahrzeuge dürfen nicht benutzt werden.

Grundsätzlich sind wir als Gäste mit oder ohne Wohnmobil ebenso willkommen wie die Einheimischen, müssen uns aber auch denselben Regeln unterwerfen. Die Idee, sich mit dem Auto irgendwo in Schweden an einen See zu stellen und dort seinen Urlaub zu verbringen, ist nicht durch das Jedermannsrecht gedeckt. Motorfahrzeuge sind abseits der Strassen verboten. Dennoch ist freies Stehen möglich. In unkultiviertem Land ist es erlaubt, am Strassenrand zu stehen, wenn dadurch niemand gestört oder behindert wird.

Das Jedermannsrecht gilt mit jeweils etwas unterschiedlichen Ausprägungen in Finnland, Schweden, Norwegen, Island, Schottland und in der Schweiz. Nicht so in Dänemark. Da gilt freies Stehen genau wie in Deutschland generell als Ordnungswidrigkeit und wird geahndet. In den Sommermonaten patrouilliert die Polizei abends verstärkt und kassiert Bussgelder.

Wer sein Verhalten anpasst und deutlich macht, dass er die örtlichen Gepflogenheiten respektiert, sollte in den meisten Nordländern keine Probleme haben. Die Faustregel der Schweden: „Nicht stören – nichts zerstören“. *

Die Regel mit dem Wohnmobil sieht so aus:

  • Auf einem Rastplatz, Parkplatz oder am Strassenrand ausserhalb der Sichtweite von Wohnhäusern stehen.
  • Kultiviertes Land (Wohngrundstücke, Parks, Forst- oder Weideland) meiden. Das gilt auch für die Naherholungsgebiete der Städte.
  • Parken, nicht Campen. Also nicht die Stühle und den Tisch rausstellen, keine Markise, kein Grill.
  • Nur eine Nacht bleiben, höchstens zwei
  • Jeden Platz aufgeräumt verlassen, selbst wenn er das vorher nicht war.

Der Respekt sollte nicht nur den Menschen gelten, sondern auch der Natur. Dass kein Müll zurückgelassen wird, ist selbstverständlich. Wir Wohnmobil-Reisenden sollten uns so verhalten, dass wir wieder kommen können und auch andere gern gesehen sind. Sieh dir die Charta des verantwortungsbewussten Reisenden an, die von Park4Night veröffentlicht wird!

* Wer mehr darüber erfahren will, findet Regeln und Tipps auf den schwedischen Portalen, z. B. bei visitsweden oder schwedentipps.

Freies Campen in Europa

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Ausführliche Informationen, Tipps und NoGo’s und eine Liste mit den Bestimmungen der einzelnen Länder gibt’s hier.

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